
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Liane Hellmann, Calle Ronda de Golf 12, 30153 Corvera, Murcia (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Auftragnehmer selbst Sorge und stellt dem Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Serviceleistung kommt durch Erteilung eines Auftrags/Stundenpaketbuchung durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Dies erfolgt mündlich oder schriftlich via E-Mail.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im Auftragsschreiben via E-Mail beschrieben.
3.3 Die Vertragsannahme seitens des Auftragsnehmers erhält der Auftraggeber schriftlich an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und ist deutlich als solche gekennzeichnet.
3.4 Das Auftragsschreiben wird vom Auftragnehmer gespeichert.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Das gebuchte Stundenpaket verlängert sich nach Fertigstellung und Ablauf nicht automatisch und bedarf keiner Kündigung.
4.3 Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.
4.4 Kündigungen haben in schriftlicher Form (per E-Mail an lh@lh-officeservice.de) zu erfolgen.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Auftragnehmer bietet seinem Auftraggeber die Arbeitszeit/Arbeitsleistung eines (virtuellen, nicht örtlich anwesenden) persönlichen Assistenten an. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers das für ihn passende Stundenpaket oder Angebot mit den nach seiner Einschätzung erforderlichen Arbeitsstunden zu wählen.
5.2 Der Auftraggeber kann nach individueller Vereinbarung ein einmaliges Stundenpaket erwerben. Die gebuchten Stunden können innerhalb eines zuvor gemeinsam festgelegten Zeitraums ab Vertragsannahme flexibel genutzt werden, um Arbeitsaufgaben zu delegieren. Innerhalb dieses Stundenkontingents können beliebig viele Arbeitsaufträge an den Auftragnehmer übermittelt werden. Darüber hinaus erfolgt die reguläre Abrechnung auf Basis einer detaillierten Stundenaufzeichnung, sofern keine gesonderte Vereinbarung über ein Stundenpaket getroffen wurde.
5.3 Diese Arbeitsaufträge können via E-Mail, telefonisch oder über mit dem Auftraggeber vorab schriftlich vereinbarte Kommunikationswege übermittelt werden. Der Auftraggeber hat dem Assistenten bei Übermittlung eine Erklärung/Einweisung für den Arbeitsauftrag sowie eine Information über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses zu geben.
5.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Serviceleistungen vereinbaren.
5.5 Ist dem Auftragnehmer die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.6 Der Auftragnehmer arbeitet zu keiner Zeit in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und der Auftraggeber kann nicht über den Arbeitsort des virtuellen Assistenten (Auftragnehmer) bestimmen. Der Auftragnehmer stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Programme und Gerätschaften sowie das nötige Personal, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Z.B.: Wenn für vom Auftraggeber gewünschte Arbeiten der Zugang zu bestimmten Programmen bzw. Software- oder Cloud-Lösungen von Fremdanbietern erforderlich ist, ist dieser Zugang/das Programm vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen oder wird nach Absprache mit dem Auftraggeber in dessen Namen und auf dessen Kosten vom Auftragnehmer gekauft.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.7 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Auftragnehmer bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Taktung und Zeitaufzeichnung
6.1. Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 5-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 5 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 5 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.
6.2. Der Auftragnehmer hat für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Auftraggebers aufgebrachte Arbeitszeit zu sorgen.
6.3. Arbeitspausen werden dem Auftraggeber nicht vom gebuchten Stundenkontingent abgebucht.
6.4. Das aktuell für den Auftraggeber verfügbare Stundenkontingent wird dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt.
7. Wartezeit und Verspätungen bei Terminen
7.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erreichbar oder nicht verfügbar sein, wird eine Wartezeit von bis zu 15 Minuten toleriert.
7.2 Verzögert sich der Termin um mehr als 15 Minuten, beginnt die Berechnung der Wartezeit. Ab einer Verspätung von 30 Minuten wird die Wartezeit vollständig als Arbeitszeit gemäß der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
7.3 Sollte der Auftraggeber einen Termin kurzfristig absagen oder sich um mehr als 30 Minuten verspäten, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die volle geplante Arbeitszeit oder eine Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen.
7.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer erheblichen Verspätung noch einen Termin durchzuführen und kann diesen stattdessen neu terminieren oder als ausgefallen werten.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Der reguläre Stundenverrechnungssatz beträgt 38,00 EUR pro Stunde. Für komplexe oder individuell anspruchsvolle Aufgaben kann ein abweichender Stundensatz gelten, der vorab mit dem Auftraggeber vereinbart wird.
8.2 Die Erstberatung ist kostenfrei, es werden lediglich anfallende Fahrtkosten berechnet. Ab dem vierten Vor-Ort-Termin erhöht sich der Stundensatz für Vor-Ort-Termine auf 48,00 EUR pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten.
8.3 Fahrtkosten werden mit 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet. In Ausnahmefällen kann eine pauschale Fahrtkostenvergütung individuell vereinbart werden.
8.4 Das vom Auftraggeber gebuchte Stundenpaket ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unmittelbar nach Vertragsannahme und Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig (Vorkasse). Das gebuchte Stundenpaket wird erst nach Zahlungseingang durch den Auftragnehmer freigeschaltet. Individuelle Zahlungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. Die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem aktuellen Angebot.
8.5 Für Geschäftskunden innerhalb der EU erfolgt die Rechnungsstellung gemäß den geltenden Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen vom Leistungsempfänger geschuldet.
9. Verschwiegenheit und Datenschutz
9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
9.2. Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Assistenten sind vertraglich zur Verschwiegenheit und zur Geheimhaltung von Auftraggeberdaten verpflichtet.
9.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben. Sollte es vom Auftraggeber gewünscht sein, Informationen an eine für den Auftragnehmer unbekannte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.
9.4. Vom Auftragnehmer beauftragte dritte Dienstleister, die zur teilweisen oder vollständigen Bearbeitung von Arbeitsaufträgen herangezogen werden, sind mit größter Sorgfalt auszuwählen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass dritte Dienstnehmer keine Auftraggeberdaten weitergeben. Der Auftragnehmer hat zusätzlich dafür Sorge zu tragen, dass der beauftragte dritte Dienstleister nur die für den Arbeitsauftrag nötigsten Informationen erhält. Sofern möglich, ist die Identität des Auftraggebers zu schützen. Die Auswahl der dritten Dienstleister hat nach ausreichender Prüfung und bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.
9.5. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren.
9.6. Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmer sowie Auftraggeber unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.
9.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Daten des Auftraggebers. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
10. Haftung
10.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10.3 Für Schäden, die durch Zeitüberschreitung des Auftragnehmers erfolgen, ist der Auftragnehmer verantwortlich. Im Falle eines Krankheitsfalls des Auftragnehmers, ist eine Schadensregulierung, nach Genesung, umgehend erforderlich. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer bei Mängeln zur kostenlosen Nacharbeit und Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.
11 Gerichtsstand
11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.2 Als Gerichtsstand wird das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftragnehmer dazu berechtigt den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
12 Sonstige Bestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.
Stand: Mai 2026